Flug weg. Pool verdreckt. Essen mies. Gar nicht so selten: Man fährt in die Ferien – und ist danach urlaubsreif. Alljährlich staut sich bei Millionen Bundesbürgern Reiseärger: Doch viele machen ihrem Frust nicht Luft – oder verschenken Geld. 900 000 Reisende klagen jedes Jahr über geplatzte Ferienträume, bei den großen Reiseveranstaltern landen Jahr für Jahr containerweise Beschwerden. Fünf Beispiele zeigen, was berechtigt ist – und was nicht.
Bei Panik Psychiater rufen
Kurz vor Abflug bekam es der Fluggast mit der Angst zu tun – und ging nicht an Bord. Obwohl der Reisende sich die Panik-Attacke von einem Allgemein-Mediziner attestieren ließ, übernahm die Reiserücktrittsversicherung nicht die Stornierungskosten. Nötig wäre ein spezielles Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie gewesen. Das Landgericht München (Aktenzeichen 13 S 5055/06) bestätigte damit die Assekuranz, die einen Experten- Befund verlangt hatte.
Australien-Flug führte nach Florida
Das Ziel hieß Melbourne in Australien. Doch die drei Urlauber landeten in Melbourne in Florida – was sie erst nach der Landung bemerkten. Sie kauften von dort Tickets Richtung Fünfter Kontinent und verlangten die Kosten dafür zurück – zu Recht, wie das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 33 O 130/03) befand. Das Internet-Reisebüro hatte den Touristen keine Betätigung geschickt, aus der die Flugstrecke hätte abgelesen werden können. Gerade bei online geschlossenen Verträgen, so die Richter, müsse der Inhalt des zustande gekommenen Geschäftes exakt nachgewiesen werden.
Gast beißt Kellnerin
Das Bierglas kippte um, und der Gerstensaft ergoss sich über den Fuß der Kellnerin. Kokett bat sie den Gast, das Bier abzulecken – und hielt ihm den Fuß hin. Da biss der Mann zu, und die Bedienung wurde zehn Tage krankgeschrieben. Das Amtsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 32 C 672/04) sprach ihr Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro zu. Schließlich habe sie dem Mann den Fuß zur Reinigung, und nicht zum Zwecke der Verletzung hingegeben.
Speisen vom Mittag – auch am Abend?
Auch wenn das vielen Pauschalurlaubern nicht schmeckt: Landen Speisen vom Mittag am Abend wieder auf dem Buffet des Ferienhotels, ist das kein Reisemangel. Die Praxis, nicht verbrauchtes Essen am gleichen Tag nochmals aufzutischen, entspricht laut Amtsgericht Duisburg (Aktenzeichen 49 C 1338/05) durchaus den „durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit Vollverpflegung.“
Durchfall „ganz normal“
Auch wenn jeder zehnte Gast eines Ferienhotels im Süden an einem Magen-Darm-Infekt erkrankt, können Pauschalurlauber weder Hotelier noch Reiseveranstalter belangen. So entschied das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 22 S 399/04). Es sei „normal“, wenn beispielsweise in der Türkei zehn Prozent der Urlauber an Erbrechen und Durchfall leiden. Ursache dafür müsse nicht mangelnde Hygiene sein. Auch Hitze und Umstellung auf anderen Gewohnheiten könnten zu der Erkrankung führen.
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